Sonderprüfung des Rechnungshofs: Zuwendungsverfahren der Kulturverwaltung evident rechtswidrig
Der Rechnungshof stellt in seinem Beratungsbericht an das Abgeordnetenhaus und den Senat fest: Die Bewilligung der Zuwendungen für die 13 geförderten „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“ durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt war evident rechtswidrig. Förderanträge wurden ohne inhaltliche Prüfung bewilligt.